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Registrierte Einheitsdaten

Algemeines

Unternehmensnummer:0442.406.409
Zustand:Active
Rechtslage: Konkurseröffnung
Seit 14. September 2015
Anfangsdatum:22. August 1990
Name:Peint à Neuf
Name in Französisch, seit dem 9. November 1993
Streichung von Amts wegen: Streichung wegen Nichteinreichung des Jahresaschlusses (1)
Seit 20. Mai 2015
Adresse des Sitzes: Rue Eloy 79
1070 Anderlecht
Seit 11. März 2008

Von Amts wegen gestrichene Adresse seit dem 31. Januar 2013(2)
Telefonnummer: keine Daten in der ZDU
Fax: keine Daten in der ZDU
Email-Adresse: keine Daten in der ZDU
Internet-Adresse: keine Daten in der ZDU
Einheitsart: Rechtsperson
Rechtsform: Genossenschaft mit beschränkter Haftung (3)
Seit 9. November 1993
Anzahl der Niederlassungseinheiten (NE): 1  Information und Tätigkeiten für jede Niederlassungseinheit
 
 

Funktionen

Konkursverwalter Michel ,  Emilie  Seit 14. September 2015
 
 

Unternehmerische Fähigkeiten - Wanderhandel - Jahrmarktsgewerbetreibender

Endbearbeitung (Maler- und Tapezierarbeit)
Seit 25. September 2007
 
 
 

Eigenschaften

Anmeldepflichtiges Unternehmen
Seit 1. November 2018
 
 

Zulassungen

keine Daten in der ZDU
 
 

Finanzdaten

Jahresversammlung Februar
Enddatum des Geschäftsjahres 30 September
 
 

Verbindungen zwischen Einheiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Tätigkeiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Externe Links

Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt
Bekanntmachung des Jahresabschlüsse der NBB
Datenbank der Statuten und Vertretungsbefugnisse (notarielle Urkunden)

Check Einbehaltungspflicht

Zentralregister der Geschäftsführungsverbote - anmelden

(1)Diese administrative Löschung weist darauf hin, dass die Einheit seinen Jahresabschluss nicht bei der Belgischen Nationalbank hinterlegt hat und dies für mindestens 3 aufeinanderfolgende Geschäftsjahre.

(2)Adressetreichung von Amts wegen bedeutet, dass die Einheit, die Niederlassungseinheit oder die Zweigstelle sich an der eingegebenen Adresse nicht mehr befindet.

(3)In Anwendung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesellschafts- und Vereinigungsgesetzbuchs und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen wird die Genossenschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1. Januar 2024 von Rechts wegen in eine Genossenschaft umgewandelt, wenn die Gesellschaft der Definition einer Genossenschaft gemäß Artikel 6:1 des vorgenannten Gesetzbuches entspricht. Andernfalls wird sie von Rechts wegen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.


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