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Registrierte Einheitsdaten

Algemeines

Unternehmensnummer:0203.375.049
Zustand:Active
Rechtslage: gewöhnlicher Zustand
Seit 1. Januar 1948
Anfangsdatum:1. Januar 1948
Name:Société Intercommunale de Propreté Publique
Sprache des unbestimmten Namens seit dem 1. Januar 1948
Abkürzung: S.I.P.P.
Sprache des unbestimmten Namens seit dem 1. Januar 1948
Streichung von Amts wegen: Löschung wegen Nichterfüllung von UBO-Verpflichtungen (1)
Seit 2. Oktober 2024
Adresse des Sitzes: Rue de la Loi 15   Postfach 101
1000 Bruxelles
Seit 1. März 1996
Telefonnummer: keine Daten in der ZDU
Fax: keine Daten in der ZDU
Email-Adresse: keine Daten in der ZDU
Internet-Adresse: keine Daten in der ZDU
Einheitsart: Rechtsperson
Rechtsform: Öffentlich-rechtliche Genossenschaft (frühere Rechtsform) (2)
Seit 1. Januar 1948
Anzahl der Niederlassungseinheiten (NE): 0
 
 

Funktionen

keine Daten in der ZDU
 
 

Unternehmerische Fähigkeiten - Wanderhandel - Jahrmarktsgewerbetreibender

keine Daten in der ZDU
 
 

Eigenschaften

öffentlicher Auftraggeber
Seit 1. Januar 1948
 
 

Zulassungen

keine Daten in der ZDU
 
 

Finanzdaten

Kapital 0,00 
Jahresversammlung Mai
Enddatum des Geschäftsjahres 31 Dezember
 
 

Verbindungen zwischen Einheiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Tätigkeiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Externe Links

Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt
Bekanntmachung des Jahresabschlüsse der NBB
Datenbank der Statuten und Vertretungsbefugnisse (notarielle Urkunden)

(1)Diese administrative Löschung weist darauf hin, dass die Einheit die Pflicht zur Übermittlung von Informationen an das UBO-Register oder zur jährlichen Aktualisierung dieser Daten nicht erfüllt hat. Sie wird zurückgenommen, sobald, nach Angaben des FÖD Finanzen, die zweckdienlichen Formalitäten erfüllt sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die UBO-Abteilung unter folgender Adresse : ubobelgium@minfin.fed.be.

(2)In Anwendung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesellschafts- und Vereinigungsgesetzbuchs und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen wird die Genossenschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1. Januar 2024 von Rechts wegen in eine Genossenschaft umgewandelt, wenn die Gesellschaft der Definition einer Genossenschaft gemäß Artikel 6:1 des vorgenannten Gesetzbuches entspricht. Andernfalls wird sie von Rechts wegen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.


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