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Achtung ! Diese Einheit wurde stillgelegt. Die gezeigten Daten wiederspiegeln den Zustand, als die Einheit stillgelegt wurde.


Registrierte Einheitsdaten

Algemeines

Unternehmensnummer:0439.898.265
Zustand:stillgelegt
Seit 22. September 2020
Rechtslage: Liquidationsabschluss
Seit 22. September 2020
Anfangsdatum:17. November 1989
Name:A.V.M.
Name in Französisch, seit dem 28. Juli 1995
Adresse des Sitzes: Rue du Fer à Cheval 53
6110 Montigny-le-Tilleul
Seit 11. April 1996
Telefonnummer: keine Daten in der ZDU
Fax: keine Daten in der ZDU
Email-Adresse: keine Daten in der ZDU
Internet-Adresse: keine Daten in der ZDU
Einheitsart: Rechtsperson
Rechtsform: Genossenschaft mit beschränkter Haftung (1)
Seit 28. Juli 1995
Anzahl der Niederlassungseinheiten (NE): 1  Information und Tätigkeiten für jede Niederlassungseinheit
 
 

Funktionen

Verwalter Boulard ,  Myriam  Seit 26. Januar 1990
Verwalter Coyette ,  Jean  Seit 27. Juni 1995
Verwalter Coyette ,  Pierre  Seit 27. Juni 1995
beauftragter Verwalter Coyette ,  Jean  Seit 27. Juni 1995
beauftragter Verwalter Coyette ,  Pierre  Seit 27. Juni 1995
 
 

Unternehmerische Fähigkeiten - Wanderhandel - Jahrmarktsgewerbetreibender

keine Daten in der ZDU
 
 

Eigenschaften

Anmeldepflichtiges Unternehmen
Seit 1. November 2018
 
 

Zulassungen

keine Daten in der ZDU
 
 

Finanzdaten

Kapital 18.592,01 EUR
Jahresversammlung Mai
Enddatum des Geschäftsjahres 31 Dezember
 
 

Verbindungen zwischen Einheiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Tätigkeiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Externe Links

Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt
Bekanntmachung des Jahresabschlüsse der NBB
Datenbank der Statuten und Vertretungsbefugnisse (notarielle Urkunden)

(1)In Anwendung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesellschafts- und Vereinigungsgesetzbuchs und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen muss der Begriff "Genossenschaft mit beschränkter Haftung", seit dem 1. Januar 2020, als "Genossenschaft" gelesen werden wenn die Gesellschaft die Definition einer Genossenschaft gemäß Artikel 6:1 des vorgenannten Gesetzbuches erfüllt.


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