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Achtung ! Diese Einheit wurde stillgelegt. Die gezeigten Daten wiederspiegeln den Zustand, als die Einheit stillgelegt wurde.


Registrierte Einheitsdaten

Algemeines

Unternehmensnummer:0820.477.369
Zustand:stillgelegt
Seit 31. Dezember 2021
Rechtslage: Liquidationsabschluss
Seit 31. Dezember 2021
Anfangsdatum:12. November 2009
Name:SMTM III
Name in Französisch, seit dem 12. November 2009
Adresse des Sitzes: Rue Joseph Stevens 7
1000 Bruxelles
Seit 1. Oktober 2020
Telefonnummer: keine Daten in der ZDU
Fax: keine Daten in der ZDU
Email-Adresse: keine Daten in der ZDU
Internet-Adresse: keine Daten in der ZDU
Einheitsart: Rechtsperson
Rechtsform: Genossenschaft mit beschränkter Haftung (1)
Seit 5. Februar 2010
Anzahl der Niederlassungseinheiten (NE): 1  Information und Tätigkeiten für jede Niederlassungseinheit
 
 

Funktionen

Verwalter Blereau ,  Rudiger  Seit 12. November 2009
Verwalter Blyweert ,  Kris  Seit 12. November 2009
 
 

Unternehmerische Fähigkeiten - Wanderhandel - Jahrmarktsgewerbetreibender

Grundkenntnisse der Betriebsführung
Seit 23. November 2009
 
 
 

Eigenschaften

Anmeldepflichtiges Unternehmen
Seit 1. November 2018
 
 

Zulassungen

keine Daten in der ZDU
 
 

Finanzdaten

Kapital 520.000,00 EUR
Jahresversammlung Juni
Enddatum des Geschäftsjahres 31 Dezember
Anfangsdatum des außerordentlichen Geschäftsjahres9. November 2009
Enddatum des außerordentlichen Geschäftsjahres31. Dezember 2009
 
 

Verbindungen zwischen Einheiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Tätigkeiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Externe Links

Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt
Bekanntmachung des Jahresabschlüsse der NBB
Datenbank der Statuten und Vertretungsbefugnisse (notarielle Urkunden)

(1)In Anwendung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesellschafts- und Vereinigungsgesetzbuchs und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen muss der Begriff "Genossenschaft mit beschränkter Haftung", seit dem 1. Januar 2020, als "Genossenschaft" gelesen werden wenn die Gesellschaft die Definition einer Genossenschaft gemäß Artikel 6:1 des vorgenannten Gesetzbuches erfüllt.


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