shadow
 

Registrierte Einheitsdaten

Algemeines

Unternehmensnummer:0442.279.121
Zustand:Active
Rechtslage: gewöhnlicher Zustand
Seit 31. Mai 1990
Anfangsdatum:31. Mai 1990
Name:VERVOERONDERNEMING DE BOLSTER - DE PREZ
Name in Niederländisch, seit dem 31. Mai 1990
Streichung von Amts wegen: Streichung wegen Nichteinreichung des Jahresaschlusses (1)
Seit 24. November 2020
Adresse des Sitzes: Th. de Bolsterstraat 7
9470 Denderleeuw
Seit 31. Mai 1990
Telefonnummer: keine Daten in der ZDU
Fax: keine Daten in der ZDU
Email-Adresse: keine Daten in der ZDU
Internet-Adresse: keine Daten in der ZDU
Einheitsart: Rechtsperson
Rechtsform: Genossenschaft mit beschränkter Haftung (2)
Seit 31. Mai 1990
Anzahl der Niederlassungseinheiten (NE): 0
 
 

Funktionen

Verwalter De Bolster ,  Jozef  Seit 29. Oktober 1990
Verwalter De Prez ,  Rita  Seit 29. Oktober 1990
Verwalter Lambrechts ,  Jules  Seit 29. Oktober 1990
 
 

Unternehmerische Fähigkeiten - Wanderhandel - Jahrmarktsgewerbetreibender

keine Daten in der ZDU
 
 

Eigenschaften

keine Daten in der ZDU
 
 

Zulassungen

keine Daten in der ZDU
 
 

Finanzdaten

Jahresversammlung November
Enddatum des Geschäftsjahres 30 Juni
 
 

Verbindungen zwischen Einheiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Tätigkeiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Externe Links

HealthPro - Register der aktiven Gesundheitsfachkräfte

Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt
Bekanntmachung des Jahresabschlüsse der NBB
Datenbank der Statuten und Vertretungsbefugnisse (notarielle Urkunden)

Check Einbehaltungspflicht

Zentralregister der Geschäftsführungsverbote - anmelden

(1)Diese administrative Löschung weist darauf hin, dass die Einheit seinen Jahresabschluss nicht bei der Belgischen Nationalbank hinterlegt hat und dies für mindestens 3 aufeinanderfolgende Geschäftsjahre.

(2)In Anwendung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesellschafts- und Vereinigungsgesetzbuchs und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen wird die Genossenschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1. Januar 2024 von Rechts wegen in eine Genossenschaft umgewandelt, wenn die Gesellschaft der Definition einer Genossenschaft gemäß Artikel 6:1 des vorgenannten Gesetzbuches entspricht. Andernfalls wird sie von Rechts wegen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.


Zurück nach oben   zurück