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Achtung ! Diese Einheit wurde stillgelegt. Die gezeigten Daten wiederspiegeln den Zustand, als die Einheit stillgelegt wurde.


Registrierte Einheitsdaten

Algemeines

Unternehmensnummer:0438.561.150
Zustand:stillgelegt
Seit 31. Juli 2021
Rechtslage: Fusion durch Übernahme
Seit 31. Juli 2021
Anfangsdatum:13. Oktober 1989
Name:COLORA - BOELAAR
Name in Niederländisch, seit dem 13. Oktober 1989
Adresse des Sitzes: Nijverheidstraat 81
8791 Waregem
Seit 16. Januar 2006
Telefonnummer: keine Daten in der ZDU
Fax: keine Daten in der ZDU
Email-Adresse: keine Daten in der ZDU
Internet-Adresse: keine Daten in der ZDU
Einheitsart: Rechtsperson
Rechtsform: Genossenschaft mit beschränkter Haftung (1)
Seit 13. Oktober 1989
Anzahl der Niederlassungseinheiten (NE): 2  Liste der NE - Informationen und Tätigkeiten für jede Niederlassungseinheit
 
 

Funktionen

Es gibt 6 gesetzliche Funktionen für diese Einheit. Gesetzlichen Funktionen anzeigen.
 
 

Unternehmerische Fähigkeiten - Wanderhandel - Jahrmarktsgewerbetreibender

Grundkenntnisse der Betriebsführung
Seit 21. Februar 1998
Befreiung
Seit 21. Februar 1998
 
 

Eigenschaften

LSS-Arbeitgeber
Seit 10. Juni 1996
MwSt-pflichtig
Seit 1. Januar 1990
Anmeldepflichtiges Unternehmen
Seit 1. November 2018
 
 

Zulassungen

keine Daten in der ZDU
 
 

Finanzdaten

Kapital 27.000,00 EUR
Jahresversammlung Juni
Enddatum des Geschäftsjahres 31 Dezember
 
 

Verbindungen zwischen Einheiten

Diese Einheit  eingegliedert von   0879.825.731 (COLORA WINKELKRING OOST)   seit 31. Juli 2021
 
 

Tätigkeiten

keine Daten in der ZDU
 
 

Externe Links

Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt
Bekanntmachung des Jahresabschlüsse der NBB
Datenbank der Statuten und Vertretungsbefugnisse (notarielle Urkunden)
Arbeitgeberrepertorium

(1)In Anwendung des Gesetzes vom 23. März 2019 zur Einführung des Gesellschafts- und Vereinigungsgesetzbuchs und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen muss der Begriff "Genossenschaft mit beschränkter Haftung", seit dem 1. Januar 2020, als "Genossenschaft" gelesen werden wenn die Gesellschaft die Definition einer Genossenschaft gemäß Artikel 6:1 des vorgenannten Gesetzbuches erfüllt.


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